Neue Personalausweise ab 2.8.2021
Am 2. August 2021 trat ein neues Gesetz Nr. 269/2021 Slg. über Personalausweise in Kraft, wonach Geburtsnummern und akademische Titel nicht mehr in die Personalausweise eingetragen werden sollen. Angaben zum Familienstand oder zur eingetragenen Partnerschaft sind fakultativ.
Andererseits sind ein biometrisches Gesichtsbild und ein Fingerabdruck von jeder Hand neu vorgeschrieben (für Kinder ab 12 Jahren).
Eine weitere wichtige Änderung ist das automatische Erlöschen des Ausweises 45 Tage nach den Änderungen:
- Änderung des Vor- oder Nachnamens (in der Regel nach der Heirat; Ecke B wird vom Standesamt abgetrennt, aber es wird keine neue Bescheinigung über die Änderung der Daten ausgestellt)
- Änderung des ständigen Wohnsitzes (die Meldestelle trennt die Ecke A, stellt eine Bescheinigung über die Änderung des ständigen Wohnsitzes aus)
- Änderung des Familienstandes (wenn dieser im Personalausweis eingetragen ist)
- Änderung der Geburtsnummer
- Geschlechtsumwandlung
Diebstahl und Verlust können nun bei der Polizei der Tschechischen Republik und weiterhin bei den Meldestellen der Gemeinden mit erweiterter Zuständigkeit angezeigt werden.
Es ist jetzt auch möglich, einen Ausweis auf der Grundlage einer besonderen Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift in Besitz zu nehmen (sie muss den besonderen Zweck der Vollmacht enthalten).