Mit Wirkung vom 05.05.2022 wurde die Pandemiewarnung aufgehoben - ab diesem Tag ist das Tragen von Atemschutzgeräten oder Masken auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens oder in ausgewählten sozialen Einrichtungen nicht mehr erforderlich. Ab diesem Datum werden auch die Krankenkassen die Kosten für PCR-Tests für ihre Versicherten nicht mehr erstatten, mit Ausnahme von PCR-Tests auf Verlangen eines Arztes.

Ab dem 14.4.2022 Zoll ein eingesetztes zu haben Atemschutz NUR in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ausgewählter Art.

Ein Mund- und Nasenschutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch in Taxis oder im Fernverkehr) und in Gebäuden, die keine medizinischen oder sozialen Einrichtungen sind, nicht mehr erforderlich (nur empfohlen)..

 

Mit Wirkung vom 1.3.2022 hebt die Begrenzung der Anzahl der Personen auf bei Massen-, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat ab 1.3.2022 Anspruch auf folgende Leistungen 1 kostenloser PCR-Test pro Monat. Bislang die Verpflichtung zum Tragen von Atemschutz bleibt bestehen in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Innenräumen von Gebäuden, an Arbeitsplätzen, bei öffentlichen Veranstaltungen, im Theater, im Kino, bei Konzerten oder Sportveranstaltungen.

Ab dem 9. Februar 2022 ist für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, für den Zutritt zu Restaurants sowie für kulturelle, sportliche und andere Veranstaltungen (außer für Besucher sozialer Einrichtungen) die Vorlage einer Impfbescheinigung oder einer Bescheinigung über die Kovidose 19 nicht mehr erforderlich. Auch die Höchstzahl der Teilnehmer an Massenveranstaltungen steigt. Die Testpflicht für Arbeitnehmer und Schüler in Schulen endet am 18. Februar 2022.

 

Die derzeit geltenden Pandemie-Maßnahmen sind zu finden unter covid-Portal des Innenministeriums.

Das Portal informiert übersichtlich:

  • Bedingungen für Reisen ins Ausland
  • Impfungen, Impfstoffe und Impfstellen
  • staatliche Einschränkungen, die in verschiedenen Lebenssituationen gelten
  • Krankheitssymptome, Quarantäne, Isolierung
Impfbescheinigungen können über das Bürgerimpfungsportal heruntergeladen werden: vater.uzis.cz