Städtische Polizei Vestec

Die Gemeindepolizei von Vestec ist ein Organ der Gemeinde. Sie wurde durch die allgemeinverbindliche Verordnung der Gemeinde Nr. 3/2012 in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 553/1991 Slg. über die Gemeindepolizei in seiner geänderten Fassung gegründet und ihre der 1. stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde wurde mit der Verwaltung betraut Jiří Řízek.

Die Gemeindepolizei von Vestec bietet den Bürgern einen 24-Stunden-Dienst. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet sie mit der Polizei der Tschechischen Republik zusammen.

Kontaktangaben

Städtische Polizei Vestec

Vestecká 3 (Gebäude des Gemeindeamtes)
252 50 Vestec

Kontakt Telefon:   739 156 156,    70 22 77 22 7,    313 035 500

E-Mail:       info@opvestec.cz

Mailbox-ID: p66v787

Besuchen Sie die Website: www.opvestec.cz

 

Jeder hat das Recht, sich mit einem Hilfeersuchen an die Gemeindebediensteten der Gemeindepolizei (im Folgenden "Beamte" genannt) zu wenden; die Beamten sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufgaben die gewünschte Hilfe zu leisten.

Die Gemeindepolizei sorgt für die lokale öffentliche Ordnung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Vestecund auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags auch in den Gemeinden Dolní Břežany, Zlatníky - Hodkovice, Ohrobec, Vrané nad Vltavou, Dobřejovice, Modletice, Herink, Popovičky. Jeder Gemeinde ist ein Wachtmeister - Revierbeamter - zugeordnet. Für das Dorf Vestec ist Herr Michal Typl der Bezirksbeauftragte.

Die Gemeindepolizei bei der Sicherstellung der lokalen öffentlichen Ordnung und der Erfüllung anderer Aufgaben nach dem Gesetz, insbesondere:

  • trägt zum Schutz und zur Sicherheit von Personen und Gütern bei
  • überwacht die Einhaltung der Regeln des zivilen Zusammenlebens
  • überwacht die Einhaltung der allgemeinverbindlichen Verordnungen und Reglemente der Gemeinde
  • beteiligt sich in dem durch dieses oder ein Sondergesetz vorgesehenen Umfang an der Überwachung der Sicherheit und der Kontinuität des Verkehrs auf den Straßen
  • wirkt mit bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung und ergreift im Rahmen seiner durch dieses oder ein besonderes Gesetz vorgesehenen Aufgaben und Befugnisse Maßnahmen zu deren Wiederherstellung
  • beteiligt sich an der Prävention von Kriminalität im Dorf
  • überwacht die Sauberkeit der öffentlichen Räume in der Gemeinde
  • stellt Ordnungswidrigkeiten und andere Verwaltungsübertretungen fest, deren Bearbeitung in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt.

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeindepolizei hat der Beamte das Recht,:

  • von den Bürgern die notwendigen Erklärungen verlangen
  • einen Identitätsnachweis verlangen
  • eine Person zeigen
  • die Waffe entfernen
  • den Zugang zu bestimmten Orten verbieten
  • eine Wohnung oder einen anderen Raum (auch Nichtwohnraum) eröffnen
  • eine Sache wegnehmen
  • ein technisches Mittel einsetzen, um das Verlassen des Fahrzeugs zu verhindern
  • Fahrzeuge anhalten
  • Gewerbebetriebe zu betreten und ihre Genehmigungen zu nutzen
  • Strafverfolgung, einen Diensthund und eine Dienstwaffe einsetzen.

Die Befugnisse und Pflichten des Wachtmeisters werden durch das Gesetz Nr. 553/1991 Slg. über die Gemeindepolizei näher bestimmt.