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Eheschließungen für die Bürger von Vestec werden von folgenden Stellen durchgeführt Büro der Stadt Jesenice mit Ausnahme der Begrüßung der Bürger, die direkt von der Gemeinde Vestec organisiert wird.

Für welche Angelegenheiten ist das Standesamt zuständig?

Abschluss der Ehe

Sie wenden sich an das Standesamt am Ort der Eheschließung. Findet die Trauung außerhalb des ständigen Wohnsitzes des Paares statt, müssen Sie eine Verwaltungsgebühr entrichten.

Wenn Sie sich entschlossen haben, in der Gemeinde Vestec zu heiraten, und Sie hier Ihren ständigen Wohnsitz haben, können Sie sich vom Bürgermeister unserer Gemeinde trauen lassen. Bitte kontaktieren Sie die Sekretärin des Gemeindeamtes und überprüfen Sie die Daten. Alle Dokumente für den Abschluss der Ehe müssen beim Standesamt in Jesenice vorgelegt werden.

Nach der Eheschließung müssen Sie bei jeder Behörde, die Personalausweise und Reisedokumente ausstellt, einen Dokumentenaustausch beantragen. Die Gültigkeit des Reisepasses bei einer Änderung des Nachnamens beträgt noch 3 Monate nach der Eheschließung, und es ist möglich, während dieses Zeitraums ins Ausland zu reisen.

Änderung des Namens oder Nachnamens

Der Antrag ist auf dem vorgeschriebenen Formblatt bei dem Standesamt einzureichen, das dem ständigen Wohnsitz des Antragstellers entspricht, bei Einwohnern von Vestec beim Standesamt des Gemeindeamtes in Jesenice. Ab dem 1. Januar 2024 wird eine Verwaltungsgebühr von 3.000 CZK erhoben.

Kontakt mit dem Standesamt

Geburt eines Kindes

Sie können die Entschädigung und das Mutterschaftsgeld bereits vor der Geburt Ihres Kindes beantragen. In der Regel können Sie sich in der 12. Schwangerschaftswoche in einer Entbindungsklinik Ihrer Wahl zur Geburt anmelden; es gibt mehrere Entbindungskliniken zur Auswahl.

Lassen Sie nach der Geburt des Kindes beim Standesamt des Geburtsortes eine Geburtsurkunde für das Kind ausstellen und melden Sie das Kind innerhalb von 8 Tagen nach der Geburt bei der Krankenkasse der Mutter an. Nach der Geburt erhält das Kind automatisch einen ständigen Wohnsitz nach der Mutter oder, im Falle einer ausländischen Mutter, nach dem Vater, wenn dieser tschechischer Staatsbürger ist.

Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsgeld und Elterngeld. Für Neubürger von Vestec können Sie auch einen einmaligen Antrag auf Entbindung  direkt von der Gemeinde Vestec bezahlt und Sie können auch an der Willkommenszeremonie für die Bürger teilnehmen.

Ich brauche mehr Informationen.

Todesfälle

Adressen für die Ausstellung einer Sterbeurkunde Standesamt nach der Adresse des ständigen Wohnsitzes des VerstorbenenDie Unterlagen für die Ausstellung werden vom Arzt an das Standesamt gesandt. Um die Beerdigung zu organisieren, benötigen Sie die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und ein Foto des Verstorbenen (für die Trauerfeier).

Die Dokumente des Verstorbenen sollten so bald wie möglich beim Gemeindeamt Černošice, Podskalská 19, Prag 2, Abteilung für persönliche Dokumente, abgegeben werden..

Immer in Arbeit NachlassverfahrenDer Notar wendet sich an die Erben, in der Regel nach 6-9 Monaten. Es wird Ihnen ein Notar zugewiesen.

Wenn Sie für den Verstorbenen Pflegegeld bezogen haben, müssen Sie den Tod innerhalb von 8 Tagen dem Jobcenter melden. Sie können eine Witwen-/Witwerrente, eine Waisenrente oder eine Bestattungsbeihilfe beantragen.

Sie müssen eine Steuererklärung für das verstorbene Unternehmen abgeben. Melden Sie den Todesfall Ihrem Energieversorger oder Ihrer Telefongesellschaft.

Ich brauche mehr Informationen.

In Vestec können Sie Folgendes vereinbaren

Begrüßung der Bürger

Ein neugeborenes Baby erwirbt automatisch die gleiche ständige Anschrift wie die der Mutter. Wenn die Mutter Ausländerin ist, erhält das Kind die Adresse des ständigen Wohnsitzes vom Vater, wenn dieser tschechischer Staatsbürger ist.

Erste Adresse Der ständige Wohnsitz in der Gemeinde Vestec gibt dem Kind die Möglichkeit, an der Begrüßung der Bürger in unserer Gemeinde teilzunehmen. Die Begrüßung der Bürger findet in der Regel einmal pro Jahr im April-Juni statt, und die Eltern müssen ihr Kind aktiv dafür anmelden. Der Bürgermeister oder stellvertretende Bürgermeister des Dorfes begrüßt die neuen Bürger persönlich und überreicht den Eltern und dem Kind kleine Geschenke.

Bearbeitet von Kateřina Haladová

Kontakt mit dem Gemeindeamt