Wahlen zu Die Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik wird am 3. und 4. Oktober 2025 stattfinden.
Ein Wähler für die Abgeordnetenkammer ist Staatsbürger der Tschechischen Republikder am zweiten Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt ist. Jeder Wähler kann im Gemeindebüro seines Wohnsitzes während der Öffnungszeiten überprüfen, ob er in das ständige Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Stimmabgabe bei den Wahlen zur Abgeordnetenkammer ein Wähler, der an der Stimmabgabe gehindert wurde bei der Ausübung des Wahlrechts: Einschränkung der persönlichen Freiheit aus Gründen des Schutzes der Gesundheit des Volkes ("Quarantäne"), oder Einschränkung der Rechtsfähigkeit das Wahlrecht auszuüben.
Ein Bürger der Tschechischen Republik, der keinen ständigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hat, kann wählen, wenn er in der das von der Botschaft geführte besondere WählerverzeichnisSie müssen diese Registrierung rechtzeitig bei der für ihren Wohnsitz im Ausland zuständigen Botschaft beantragen (bis zum 24. August 2025). Es ist auch möglich, die so genannte Briefwahl im Ausland zu nutzen, die für Wähler geeignet ist, die etwa 20-10 Tage vor der Wahl im Ausland ein Paket mit Unterlagen für die Briefwahl erhalten können.
Wähler-ID-Karten
Von dem Moment an, in dem die Wahl ausgerufen wird es ist möglich, eine Wählerkarte zu beantragen 247/1995 Slg. über die Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und über Änderungen und Ergänzungen einiger anderer Gesetze, in der geänderten Fassung.
Der Antrag auf Ausstellung einer Wählerkarte kann elektronisch eingereicht werden über Bürgerportal oder vom Datenfeld der natürlichen Person an das Datenfeld des Antragstellers senden die Gemeinde, in der der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat, in Urkundenform mit beglaubigter Unterschrift oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung des Wohnorts. Der letzte Termin für den Eingang von Bewerbungen per Briefkasten oder Post ist am Freitag 26.9.2025, Sie können sich bis Mittwoch, den 1.10.2025 um 16:00 Uhr persönlich bewerben.
Ein Wähler im Ausland, der in einem von der Botschaft geführten besonderen Verzeichnis eingetragen ist, kann bei der Botschaft auch eine Wählerkarte beantragen, mit der er im Ausland oder in der Tschechischen Republik in jedem Wahllokal wählen kann.
Die Wählerkarte selbst kann dem Wähler frühestens 15 Tage vor dem Wahltag, d.h. ab dem 18.9.2025, ausgestellt werden. Sie kann persönlich oder von einer anderen Person mit einer von einem beglaubigten Wähler unterschriebenen Vollmacht abgeholt oder per Post an eine Adresse Ihrer Wahl geschickt werden.
Antrag auf Ausstellung einer Wählerkarte
Vollmacht zur Abholung einer Wählerkarte
Wie man im Wahllokal wählt
Das Wahllokal für alle Wähler in unserer Gemeinde befindet sich in das Gebäude des Kindergartens Vestec, U Hřiště 576, im Nebengebäude.
Das Wahllokal wird geöffnet sein um Freitag, 3. Oktober 2025 von 14:00 - 22:00 Uhr und Samstag, 4. Oktober 2025 von 8:00 - 14:00 Uhr.
Beim Betreten des Wahllokals muss der Wähler ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorlegen. Alle Wahlkommissionen der Wahllokale müssen nun den Wählern die Möglichkeit geben, sich auszuweisen auch per elektronischem eDocument (im Falle eines Offline-Nachweises darf der elektronische Dokumentenauszug nicht älter als 48 Stunden sein).
Wenn Sie eine Wählerkarte beantragt haben, können Sie mit dieser Karte in jedem Wahlbezirk für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik wählen. Wie jeder Wähler müssen Sie der Wahlkommission des Wahlbezirks ein gültiges Ausweisdokument vorlegen und Sie geben Ihre Wählerkarte ab. Der Bezirkswahlausschuss trägt Sie in das besondere Wählerverzeichnis ein und fügt Ihre Wählerkarte dem Verzeichnis bei.
Die Stimmabgabe erfolgt in geheimer Wahl in dem für die Bearbeitung von Stimmzetteln vorgesehenen Bereich, indem Sie den von Ihnen gewählten Stimmzettel in das graue amtliche Umschläge, die mit dem Stempel des Amtes versehen sindden Sie vom Wahlausschuss des Wahlbezirks erhalten. Sie können bis zu 4 Vorzugsstimmen an Kandidaten auf dem Wahlzettel vergeben, indem Sie die laufende Nummer des Kandidaten vor dessen Namen einkreisen. Der amtliche Umschlag wird dann vor den Mitgliedern des Bezirkswahlausschusses in die Wahlurne gelegt.
Antrag auf Stimmabgabe außerhalb des Wahllokals in einer tragbaren Wahlurne
In schwerwiegenden Fällen, in der Regel aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, ist es möglich, das Gemeindebüro Vestec oder den Bezirkswahlausschuss am Wahltag zu bitten, dass Mitglieder des Bezirkswahlausschusses mit einer tragbaren Wahlurne zu Ihnen nach Hause kommen. Bitte rufen Sie das Gemeindebüro unter 313 035 509 (vor der Wahl) oder am Wahltag unter 724 090 907 an.
Der Gang zur Wahlurne findet in der Regel am Samstagvormittag statt.
Die Klienten des Vestec-Senatoriums können auch in einer mobilen Wahlurne wählen, entweder mit einem gültigen Wählerausweis oder wenn sie sich zuvor in Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern in das besondere Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dieser Antrag auf Eintragung in das besondere Wählerverzeichnis muss bis zum 26. September bei den Sozialarbeitern des Senatoriums gestellt werden.
Ergebnisse der Wahlen zur Abgeordnetenkammer 2021 in Vestec:
1. ZUSAMMEN - ODS, KDU-ČSL, OBEN 09 | 471 Stimmen | 39,08 % |
2. PIRATEN und ALTE MÄNNER | 271 Stimmen | 22,48 % |
3. JA 2011 | 237 Stimmen | 19,66 % |
4. die Freiheit und die direkte Demokratie (SPD) | 67 Stimmen | 5,56 % |
5. BEITRAG von Robert Šlachta | 44 Stimmen | 3,65 % |
6. Trikolore Freie Freibeuter | 37 Stimmen | 3,07 % |
7. ČSSD | 33 Stimmen | 2,73 % |
8. KSČM | 11 Stimmen | 0,91 % |
Die letzten Wahlen zur Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik werden am 8. und 9. Oktober 2021 stattfinden.
Von den insgesamt 1.545 Wählern nahmen 1.212 an der Wahl teil, und es wurden 1.205 gültige Stimmen abgegeben. Die Wahlbeteiligung lag bei über 78 %.
Weitere Ergebnisse sind auf der Website des tschechischen Statistikamtes zu finden Wahlen.cz.