Die zweite Runde der Wahlen zum Senat des Parlaments der Tschechischen Republik wird am 30. September und 1. Oktober 2022 stattfinden.

Die Wahlen zu 1/3 des Senats des Parlaments der Tschechischen Republik finden am 23. und 24. September 2022 statt, die Wahlen zum Gemeinderat von Vestec zur gleichen Zeit.

 

Die Wahlen zum Senat des Parlaments der Tschechischen Republik fanden statt in Oktober 2016. Die erste Runde fand am 7. und 8. Oktober 2016 mit einer Beteiligung von 35,40 % und die zweite fand am 14. und 15. Oktober mit einer Beteiligung von 15,65 % statt. Die nächste Wahl findet in unserer Gemeinde im Herbst 2022 statt.

Vestec gehört zum Wahlbezirk Nr. 16 - Beroun

Detaillierte Ergebnisse früherer Wahlen finden Sie unter hier.

 

Informationen für Wähler

Ein Wähler für den Senat ist nur Staatsbürger der Tschechischen Republikder am zweiten Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt ist. Ein Bürger, der am zweiten Tag des zweiten Wahlgangs mindestens 18 Jahre alt ist, kann auch im zweiten Wahlgang wählen.

Eine Wählerin oder ein Wähler kann nicht an den Senatswahlen teilnehmen, wenn sie oder er an der Ausübung des Wahlrechts gehindert wird:

  • gesetzliche Einschränkung der persönlichen Freiheit aus Gründen der öffentlichen Gesundheit (Quarantäne)
  • Einschränkung der Rechtsfähigkeit zur Ausübung des Wahlrechts.

Wähler-ID-Karten

Die Stimmabgabe erfolgt in den Wahlbezirken, in denen Wahlen zum Senat ausgeschrieben sind. Ein Wähler kann bei der Gemeindebehörde, in deren ständigem Register er eingetragen ist, eine Wählerkarte beantragen. Der Antrag kann ab dem Tag der Wahlbekanntmachung gestellt werden:

  • persönlich im Gemeindeamt Vestec (Vestecká 3, Vestec) bis spätestens Mittwoch, 21. September 2022, 16.00 Uhr, für die zweite Runde bis spätestens Mittwoch, 28. September 2022, 16.00 Uhr (die Dienstleistung wird im Büro der lokalen Behörde für die Bearbeitung von Wählerausweisanträgen erbracht).
  • durch Einreichung bis spätestens Freitag, den 16. September 2022, 16.00 Uhr, in schriftlicher Form mit beglaubigter Unterschrift des Antragstellers oder in elektronischer Form, die nur über die Datenbox des Wählers (der natürlichen Person) übermittelt wird. Ein Muster des Antragsformulars finden Sie unten.

Wähler-ID-Karten Herausgegeben von Gemeindeamt frühestens 15 Tage vor dem Wahltag, d.h. frühestens am Donnerstag, den 8. September 2022.

Ein Wähler mit Wohnsitz in der Gemeinde Vestec kann mit seiner Wählerkarte wählen nur in dem zum Wahlkreis Nr. 16 Beroun gehörenden Wahlbezirkwo Wahlen für den Senat anberaumt worden sind. Für den Wahlbezirk 16 - Beroun sind dies diese Gemeinden.

 

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Antrag auf Ausstellung einer Wählerkarte

Vollmacht zum Erhalt einer Wählerkarte

Identitätsnachweis

Der Wähler muss im Wahllokal seine Identität und die Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik nachweisen

  • einen gültigen Personalausweis,
  • einen gültigen Reisepass der Tschechischen Republik.

Wenn der Wähler seine Identität und Staatsangehörigkeit nicht mit den erforderlichen Dokumenten nachweisen kann, wird er nicht zur Wahl zugelassen.

Abstimmungsverfahren

Der Wähler erhält von der Wahlkommission des Wahlbezirks einen leeren amtlichen Umschlag mit einem amtlichen Stempel. Auf Antrag stellt die Kommission auch einen Satz Wahlzettel aus.

Bei der gleichzeitigen Wahl 2022 erhält der Wähler einen GRAUEN Umschlag für die Kommunalwahl und einen GELBEN Umschlag für die Senatswahl. Die Farbe des Umschlags entspricht der Farbe des Stimmzettels - grau für den Stadtrat, gelb für den Senat.

Für den zweiten Wahlgang der Senatswahlen werden die Stimmzettel der beiden aufsteigenden Kandidaten im Wahllokal verteilt. Der offizielle Umschlag für die Stichwahl ist grau.

Jeder Wähler stimmt persönlich ab, eine Stimmrechtsvertretung ist nicht zulässig.

Der Wähler tritt mit dem amtlichen Umschlag und den Stimmzetteln ein zu dem für die Bearbeitung der Stimmzettel vorgesehenen Bereich, wo er einen Stimmzettel mit dem Namen des zu wählenden Kandidaten auswählt. Ein Wähler, der aufgrund eines körperlichen Gebrechens nicht in der Lage ist, den Stimmzettel zu korrigieren, oder der nicht lesen oder schreiben kann, kann sich von einem anderen Wähler, jedoch nicht von einem Mitglied der Wahlkommission des Wahlbezirks, in den Bereich der Korrektur des Stimmzettels begleiten lassen und den Stimmzettel korrigieren und in den amtlichen Umschlag legen lassen oder den amtlichen Umschlag in die Wahlurne legen.

Der Wähler gibt seine Stimme ab, indem er den amtlichen Umschlag mit einem ausgewählten Stimmzettel in die Wahlurne vor der Wahlkommission des Wahlbezirks legt. Im Falle einer gleichzeitigen Wahl enthält der GRAUE amtliche Umschlag den GRAUEN Stimmzettel für die Kommunalwahlen und der GELBE amtliche Umschlag enthält einen GELBEN Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten für die Senatswahlen. 

Bei der zweiten Runde der Wahlen zum Senat des Parlaments der Tschechischen Republik werden die Stimmzettel nicht mehr im Voraus an die Wähler verteilt, sondern die Wähler erhalten die Stimmzettel mit den Namen der beiden Kandidaten, die in die zweite Runde gekommen sind, direkt im Wahllokal.

Wann kann ein Stimmzettel ungültig sein?

Der Wähler muss sicherstellen, dass nur ein Stimmzettel wurde in den amtlichen Umschlag gelegt. Mehrere Stimmzettel im amtlichen Umschlag bedeuten eine ungültige Stimme. Der Stimmzettel muss in einen amtlichen Umschlag derselben Farbe gesteckt werden, andernfalls ist die Stimme des Wählers ungültig (bei den Wahlen zum Senat des Parlaments der Tschechischen Republik: GELBER STIMMEL = GELBER UMSCHLAG). Ungültig sind auch Stimmzettel, die nicht auf dem vorgeschriebenen Vordruck abgegeben wurden, zerrissene Stimmzettel und Stimmzettel, die nicht in den amtlichen Umschlag gesteckt wurden.

Dokumente des Bürgermeisters

Benachrichtigung über die Anzahl und die Standorte der Wahllokale

Einberufung der 1. Sitzung des Bezirkswahlausschusses

Benachrichtigung der Mitglieder des Bezirkswahlausschusses, deren Teilnahme an der Fortbildung obligatorisch ist

Mitteilung an die Wähler über Zeit und Ort der Wahlen 2022