Vorschlag für eine Maßnahme allgemeiner Art durch öffentliche Bekanntmachung - Regulierung der Spinnmotte

UREDNI_DESKA_KATEGORIE:
Übrig
UREDNI_DESKA_ERSTELLT:
1.10.2024
UREDNI_DESKA_VISIBLE_UNTIL:
16.10.2024

Die Regionalbehörde der Mittelböhmischen Region, Abteilung für Umwelt und Landwirtschaft, erlässt als fachlich und örtlich zuständige Naturschutzbehörde eine Maßnahme allgemeiner Art, in der die Bedingungen für die Anwendung der Grundsätze näher bestimmt werden Regulierung der Drüsenspinne (Ailanthus altisima) in der Tschechischen Republik zum Zweck der Entfernung, Kontrolle oder Isolierungim Einklang mit dem langfristigen Ziel der vollständigen Beseitigung der Spinnmilbe in der gesamten Tschechischen Republik. Diese Beschränkung gilt für das gesamte Gebiet der Mittelböhmischen Region im Zuständigkeitsbereich der Regionalbehörde.

In diesem Zusammenhang ist es u.a. wichtig, das Vorkommen der Gespinstmotte in der Mittelböhmischen Region zu kartieren (Meldung an die regionale Behörde oder über die BioLog-Anwendung), die Gespinstmotte im Rahmen der normalen Landpflege zu bekämpfen und die Gespinstmotte konsequent mit einer Kombination aus mechanischen und chemischen Methoden zu entfernen, einschließlich der Beseitigung des Nachwuchses in den Folgejahren (mit Ausnahme von männlichen Individuen, wenn sie eine ästhetische Funktion erfüllen - aber auch diese müssen der zuständigen Naturschutzbehörde gemeldet werden).

Methodische Empfehlungen für die Bekämpfung der Spinnmotte sind im vollständigen Text dieser allgemeinen Naturmaßnahme enthalten.

03963_OOP_VV_Verordnung_pajasan.pdf