Die Barzahlungen für das Sozialprogramm 2024 werden vom 18. November bis zum 5. Dezember 2024 erfolgen.
Die Zahlungen, die von den Antragstellern per Banküberweisung gewünscht wurden, sind bereits erfolgt. Barzahlungen können abgeholt werden vom 18. November bis 5. Dezember 2024 immer während der Bürozeiten im Gemeindebüro. Der Antragsteller muss einen gültigen Personalausweis vorlegen; eine Vertretung ist nicht möglich.
Weitere Informationen über das Sozialprogramm erhalten Sie unter der Telefonnummer 313 035 509.
Anträge für das Jahr 2025 können von Januar 2025 bis September 2025 gestellt werden; die Formulare sind auf der Website der Gemeinde unter der Rubrik Dokumente, oder in Papierform auf dem Gemeindeamt. Die Einreichung kann persönlich, per Post (mit beglaubigter Unterschrift des Antragstellers) oder über die Datenbox des Antragstellers erfolgen.