Für den Bau eines kleinen Photovoltaik-Kraftwerks in Vestec benötigen Sie eine Genehmigung der Baubehörde

Vestec ist eine der sechs Gemeinden in der Tschechischen Republik, in denen die Installation von kleinen erneuerbaren Energiequellen, vor allem von Photovoltaikanlagen für den Hausgebrauch, ab dem 1. Januar 2025 eine Genehmigung der zuständigen Baubehörde erfordert. Grund dafür ist, dass es sich um Gebiete handelt, in denen wichtige Funkkommunikationseinrichtungen, die der Landesverteidigung dienen, insbesondere durch den freien Bau von Photovoltaik-Anlagen gefährdet sind.

Am Mittwoch, den 20. November 2024, verabschiedete die Regierung eine Verordnung zur Festlegung der Bereiche des Verteidigungsministeriums, in denen Gebäude zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 50 kW keine kleinen Gebäude im Sinne des Baugesetzes sind (Karte des abgegrenzten Gebiets in Vestec). Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter des Verteidigungsministeriums.