Bitte entfernen Sie Äste und Laub, die über die Straßen ragen
Wir bitten die privaten Grundstückseigentümer, jegliches Grün zu entfernen, das über die Zäune ihrer Grundstücke auf Gehwege und Straßen hinausragt und damit sowohl Fußgänger als auch die Bewegung von Reinigungsgeräten behindert. Das Grün darf auch nicht die Verkehrsschilder und Straßenmarkierungen verdecken. Die Ruhezeit von Ende November bis Ende März ist ein idealer Zeitpunkt, um zugewachsene Äste und Grünzeug zu entfernen.
Die technischen Dienste setzen verschiedene Geräte ein, um Gehwege und Straßen sauber zu halten, und es ist erforderlich, dass die Durchfahrtshöhe über den Gehwegen mindestens 2,5 m und über der Straße mindestens 3,5 m beträgt. Fußgänger und Mütter mit Kinderwagen werden es zu schätzen wissen, dass sie nicht auf Äste ausweichen müssen, die von Zäunen auf die Gehwege ragen.
Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit.
Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers, die Begrünung so zu pflegen, dass sie nicht in die Straßen hineinwächst und die Verkehrszeichen nicht verdeckt, ergibt sich insbesondere aus den folgenden Bestimmungen:
- Gesetz Nr. 114/1992 Slg. über den Schutz der Natur und der Landschaft - § 7 (2) verpflichtet den Eigentümer von Bäumen auf dem Grundstück, diese zu pflegen und zu erhalten.
- Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über Straßen - es enthält Vorschriften für die Vegetation entlang von Straßen, unter anderem, dass die Vegetation die Sicherheit der Straßennutzung nicht gefährden oder die Nutzung der Straße nicht unverhältnismäßig erschweren darf.
- Das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch - § 507 besagt, dass die Vegetation auf dem Grundstück Teil des Grundstücks ist, was die Verpflichtung des Eigentümers bestätigt, sie zu pflegen.