Das geänderte Gesetz verbietet nun Pyrotechnik im Umkreis von 250 m um Schutzgebiete
Am Montag, den 1. Dezember 2025, ist eine Novelle des Pyrotechnikgesetzes in Kraft getreten, die u.a. verbietet vollständig die Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse (mit Ausnahme von Erzeugnissen der Kategorie F1), wie z. B. das Zünden und Durchführen von Feuerwerkskörpern, in einem Umkreis von 250 Metern von Objekten wie Krankenhäusern, Altenheimen, Tierheimen und anderen ähnlichen Einrichtungen.
Das Landwirtschaftsministerium hat eine Liste dieser geschützten Orte erstellt, an denen Pyrotechnik ab dem 1. Dezember 2025 verboten ist, um einen Überblick zu geben Kartenanwendung (die Karte wird langsam geladen).
Darüber hinaus hat die Gemeinde Vestec die geltende Allgemeinverbindliche Verordnung Nr. 1/2021, die einen einzigen Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern festlegt - in der Straße K Jahodárně in der Nähe des Agro-Tiefkühlhauses, etwa 100 m von der Kreuzung mit der Straße Na Spojce entfernt.
Im Hinblick auf die bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrsfeiern bitten wir die Öffentlichkeit, dieses Verbot und die Allgemeinverbindlichkeitsverordnung der Gemeinde zu beachten.
Das geänderte Gesetz verschärft auch die Vorschriften für den Verkauf von Pyrotechnik (mit Ausnahme der Kategorie F1) nur in stationären Geschäften. Die am wenigsten gefährliche Kategorie F1 umfasst z. B. Wunderkerzen, kleine Kinderfontänen oder Sprengkugeln (wenn sie in Innenräumen verwendet werden können), die ab 15 Jahren verkauft werden dürfen.
Inoffizielle Karte der Orte, an denen Pyrotechnik verboten ist:
