Sommer der Gnade II - eine Chance, Schulden loszuwerden

Wenn Sie sich aufgrund unbezahlter Schulden in einer schwierigen Lage befinden, haben Sie jetzt die einmalige Gelegenheit, bis zum 30. November nur die Restschuld (d. h. die ursprüngliche Schuld ohne Zinsen, Strafen usw.) zu begleichen und dem Gerichtsvollzieher eine Gebühr von 1 815 CZK zu zahlen, die in der Regel deutlich unter dem ursprünglich beigetriebenen Betrag liegt. Andere Kosten wie Zinsen und Bußgelder werden gestrichen.

Grace Summer II gilt für Zwangsvollstreckungen, die vor dem 28. Oktober 2021 aufgrund von Schulden gegenüber einem Unternehmen eingeleitet werden:

  • Staat, lokale Regierungen, Städte, Behörden,
  • staatliche Fonds und Beitragsorganisationen, öffentliche Schulen,
  • kommunale, staatliche und halbstaatliche Unternehmen (z. B. CEZ, Tschechische Eisenbahn oder Verkehrsunternehmen),
  • Krankenversicherungen, staatliche Krankenhäuser,
  • Tschechischer Rundfunk oder Tschechisches Fernsehen.

 

Der Sommer der Gnade II bezieht sich auf zwei Situationen:

  • Haben Sie bis zum 31. August 2022 bereits die Hauptsumme und den Betrag für die Festkosten des Gerichtsvollziehers gezahlt, oder werden Sie diesen Betrag während des Grace Summer II zahlen. Fordern Sie den Gerichtsvollzieher per Einschreiben bis zum 30. November 2022 auf, das Verfahren nach dem Gesetz Grace Summer II einzuleiten.
  • Wenn Sie die Hauptforderung und die Gerichtsvollziehergebühr noch nicht bezahlt haben, fordern Sie den Gerichtsvollzieher per Einschreiben auf, die Hauptforderung zu beziffern und die Zahlungsdaten zu übermitteln und diese Beträge (Hauptforderung + 1.815 CZK) zu zahlen. Sobald die Schuld beglichen ist, stellt der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung ein und befreit Sie von der Zahlung der Restschuld.

Weitere Informationen und einen Musterbrief an den Gerichtsvollzieher finden Sie unter www.milostiveleto.czoder rufen Sie gebührenfrei an: 770 600 800.

Merkblatt_Morgensommer II.pdf