Überwachung der Aviären Influenza bei Wildvögeln

Die staatliche Veterinärverwaltung bittet Organisationen und die Öffentlichkeit, sich an die örtlich zuständige regionale Veterinärverwaltung zu wenden, wenn sie tote Wildvögel der betreffenden Art (auch einzelne Vögel) finden. Die Meldung gilt nicht für sterbende, kranke, verletzte Wildvögel oder Vögel, die nachweislich durch einen Stromschlag oder ein Trauma gestorben sind. Bei einem Massensterben (mehr als fünf Vögel an einem Ort) wenden Sie sich bitte an den örtlichen KVS, auch wenn die Vögel nicht auf der Liste der Zielarten stehen. Weitere Informationen zu diesem Thema, einschließlich einer Liste der Zielarten von Wildvögeln und Kontakte zu den einzelnen örtlichen SVS-Büros, finden Sie im Folgenden Link.

Krisentelefon für die Region Mittelböhmen zur Meldung von Krankheiten: +420 720 995 204

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht ratsam, tote Vögel zu behandeln. Wir empfehlen, die Anweisungen des Amtstierarztes zu befolgen. Bei Verdacht auf eine Vergiftung bei Wildvögeln (z. B. bei Raubvögeln) ist es ratsam, neben der Polizei der Tschechischen Republik auch den örtlichen KVS zu kontaktieren. Neben einer toxikologischen Untersuchung zur Bestätigung oder Entkräftung einer Vergiftung kann auch ein Test auf Vogelgrippe durchgeführt werden.

Aktuelle Informationen über Ausbrüche der Geflügelpest in der Tschechischen Republik und im Ausland finden Sie auf der folgenden Website Staatliche Veterinärverwaltung Geflügelpest - Geflügelpest.

Merkblatt_Vogelgrippe.pdf