Neue Entwicklungen bei der Signaturprüfung ab 1.1.2024

Ab Januar 2024 kein Identitätsnachweis des Antragstellers zur Überprüfung der Unterschrift Führerscheinaber nur mit einem Personalausweis oder einem Reisedokument (für tschechische Staatsbürger).

Ab Januar 2024 wird es möglich sein Überprüfen Sie bei den Kontaktstellen der öffentlichen Verwaltung (CzechPOINT) auch elektronische Unterschrift auf einem elektronischen Dokumentdie, wie bei der Konvertierung elektronischer Dokumente, zunächst in die Datenbank hochgeladen werden müssen. CzechPOINT Gepäckaufbewahrung und dann legt der Antragsteller die Bestätigung persönlich am CzechPOINT-Schalter vor, wo er seine Identität nachweist. Es können qualifizierte und garantierte elektronische Signaturen geprüft werden, aber auch einfache elektronische Signaturen.

Ab dem 1. Januar 2024 wird durch die Änderung des Gesetzes Nr. 414/2023 Slg. auch die die Verwaltungsgebühr für die Unterschriftenprüfung beträgt 50 CZK/Jede Unterschrift. Die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten und die Konvertierung von Dokumenten blieb unverändert, d.h. sie beträgt 30 CZK pro Seite.