Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe werden bald auslaufen
Die Regionale Veterinärverwaltung der Staatlichen Veterinärverwaltung der Mittelböhmischen Region hat am 24. März 2023 einen Erlass herausgegeben, der alle Schutzmaßnahmen aufhebt, die im Zusammenhang mit dem Auftreten der Geflügelpest auf dem Gebiet von Benica, Prag, erlassen wurden. Die Aufhebungsmaßnahme wird am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung an der Amtstafel, d.h. ab dem 8. April 2023, wirksam.
Maßnahme vom 21.2.2023:
Die Regionale Veterinärverwaltung der Staatlichen Veterinärverwaltung für die Mittelböhmische Region hat im Zusammenhang mit dem Auftreten des hoch pathogenen Vogelgrippevirus H5N1 in einem Zuchtbetrieb im Katastergebiet von Benice [602582] auf dem Gebiet der Hauptstadt Prag veterinärmedizinische Sofortmaßnahmen angeordnet: nachstehend aufgeführte Gemeinden in die Sperrzone fallen, in denen Folgendes gilt die Verpflichtung der Tierhalter, die Vögel in Gehegen unterzubringen und Geflügel- oder Hausvogelzählungsbögen auszufüllen - dies sind vor allem Züchter von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern, Perlhühnern, aber auch von Tauben, Papageien, Straußen, Pfauen oder Fasanen ZUM SPÄTEST BIS Sonntag, 26. Februar 2023 im Gemeindebüro von Vestec. Die Erhebungsbögen sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder herunterladen.
Definition der geschlossenen Zone - sie besteht aus einer Schutzzone und einer Überwachungszone.
Schutzzone betrifft Gemeinden und Katastergebiete:
623440 Čestlice, 677647 Kuří u Říčan, 623458 Nupaky
Überwachungsband ist dann in Gemeinden und Katastergebieten:
Babice, Březí u Říčan, Čenětice, Dobročovice, Dobřejovice, Dolní Jirčany, Doubek, Herink, Hodkovice u Zlatníky, Hole u Průhonice, Horní Jirčany, Chomutovice u Dobřejovic, Jažlovice, Jesenice u Prahy, Klokočná, Křenice u Prahy, Křížkový Újezdec, Kunice u Říčany, Květnice, Modletice u Dobřejovic, Mukařov u Říčany, Olešky, Osnice, Otice u Svojšovic, Pacov u Říčan, Petříkov u Velkých Popovic, Popovičky, Průhonice, Předboř u Prahy, Radějovice, Radimovice u Velkých Popovic, Říčany u Prahy, Říčany-Radošovice, Sibřina, Sluštice, Strančice, Strašín u Říčany, Stupice, Sulice, Světice u Říčany, Svojšovice, Škvorec, Tehov u Říčany, Tehovec, Třebohostice u Škvorce, Úvaly u Prahy, Velké Popovice, Vestec bei Prag, Voděrádky, Všechromy, Všestary u Říčan, Zdiměřice u Prahy, Zlatá.
Die Gemeinden im Sperrgebiet werden unter anderem aufgefordert, auf der Grundlage von Meldungen der Züchter bis spätestens 28. Februar 2023 eine Bestandsaufnahme aller Betriebe durchzuführen, in denen Geflügel gezüchtet oder gehalten wird, sowie der Betriebe, in denen andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel oder Zuchtwildvögel gehalten werden.
Dazu gehören unter anderem ein Verbot der Verbringung von Zuchtvögeln von und zu Haltungsbetrieben, ein Verbot der Verbringung von tierischen Nebenprodukten von Vögeln aus Haltungsbetrieben oder landwirtschaftlichen Betrieben, ein Verbot der Jagd auf Wildvögel, ein Verbot der Wiederaufstockung von Wildvögeln sowie ein Verbot der Verbringung von Bruteiern aus Haltungsbetrieben oder landwirtschaftlichen Betrieben, ein Verbot der Verbringung von Eiern für den menschlichen Verzehr aus Haltungsbetrieben oder Lebensmittelunternehmen in der Schutzzone, ein Verbot der Verbringung von Fleischerzeugnissen aus frischem Geflügelfleisch aus Lebensmittelunternehmen in der Schutzzone, es sei denn, sie wurden besonders behandelt, oder ein Verbot der Veranstaltung von Ausstellungen, Märkten, Geflügelschauen und anderen Zusammenführungen von Nutzgeflügel...
Hausgeflügel wird in der Regel von Wildvögeln angesteckt.
Züchter bitte: Vorsicht!
Wenn Sie eine erhöhte Sterblichkeitsrate melden möchten, wenden Sie sich bitte an die Staatliche Veterinärverwaltung, die Krisenhotline für die Region Mittelböhmen lautet: +420 720 995 204.
Diese Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen für die Gemeinden in der Überwachungszone und laufen aus, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.