Einreichung von Finanzhilfeanträgen nur bis 30.9.

Anträge auf Wohn-, Kinder- und Alterszulagen (das so genannte Sozialprogramm) können bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Da die Frist in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, ist der letzte Tag für die Einreichung der erste Werktag danach, also Montag, der 2. Oktober 2023. Der Antragsteller muss persönlich mit seinem Personalausweis erscheinen oder kann den Antrag über das Datenfeld einer natürlichen Person oder einer natürlichen Person, die ein Unternehmen betreibt, einreichen. Es ist auch möglich, Anträge mit einer beglaubigten Unterschrift des Antragstellers einzureichen, der nicht anwesend sein kann.