Gebührenordnung für die Bereitstellung von Informationen

Über Vestec Unter § 5(1)(e) des Gesetzes Nr. 106/1999 Slg. über den freien Zugang zu Informationen in der geänderten Fassung (im Folgenden "Gesetz über den freien Zugang zu Informationen" genannt) und im Sinne der Regierungsverordnung Nr. 173/2006 Slg. über die Grundsätze der Festlegung von Gebühren und Entgelten für die Bereitstellung von Informationen gemäß dem Gesetz über den freien Zugang zu Informationen wird mit Wirkung vom 10. Dezember 2024 der Gebührentarif für die Bereitstellung von Informationen festgelegt. Dieser Tarif wurde vom Gemeinderat von Vestec am 09.12.2024 genehmigt.
Am 17.02.2025 wurde der Beschluss aufgehoben und der neue Tarif vom Gemeinderat mit Wirkung vom 18.02.2025 genehmigt.
Gebührenordnung für die Bereitstellung von Informationen