Gebührentarif für die Bereitstellung von Informationen - gültig ab 10. Dezember 2024

Über Vestec Unter § 5(1)(e) des Gesetzes Nr. 106/1999 Slg. über den freien Zugang zu Informationen in seiner geänderten Fassung (im Folgenden "Gesetz über den freien Zugang zu Informationen") und im Sinne der Regierungsverordnung Nr. 173/2006 Slg. über die Grundsätze der Festsetzung von Gebühren und Entgelten für die Bereitstellung von Informationen gemäß dem Gesetz über den freien Zugang zu Informationen, legt mit gültig ab 10. Dezember 2024 Gebührenordnung für die Bereitstellung von Informationen. Dieser Tarif wurde vom Rat der Gemeinde Vestec am 09. Dezember 2024 genehmigt.

Gebührenordnung für die Bereitstellung von Informationen