Maßnahmen allgemeiner Art - abweichendes Verfahren für die Tötung des Kormorans
Übrig
3.10.2022
18.10.2022
Die Regionalbehörde der Mittelböhmischen Region, Abteilung für Umwelt und Landwirtschaft, als Naturschutzbehörde mit sachlicher und örtlicher Zuständigkeit, legt ein abweichendes Verfahren für die Tötung des Großen Kormorans fest, um schwerwiegende Schäden für die Fischerei zu verhindern und zum Zweck des Schutzes der Wildtiere auf dem Gebiet der Mittelböhmischen Region außerhalb des Kokořínsko-Máchův kraj, Blaník, Křivoklátsko, Český ráj, Brdy, Český kras und außerhalb des Gebiets des Nationalen Naturreservats und des Nationalparks und aller ihrer Schutzzonen.
Das in dieser allgemeinen Naturmaßnahme vorgesehene Ausnahmeverfahren kann im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 angewandt werden, wenn sich im Verwaltungsgebiet des örtlich zuständigen besonderen Schutzgebiets mindestens ein Schwarm von fünf oder mehr Kormoranen aufhält, entweder auf dem Durchzug oder während der Überwinterung, und wenn die Flächennutzung mit der beigefügten Maßnahme übereinstimmt.
Maßnahmen allgemeiner Art - Kormoran.pdf