Mitteilung über die Hinterlegung einer Urkunde

UREDNI_DESKA_KATEGORIE:
Übrig
UREDNI_DESKA_ERSTELLT:
7.5.2025
UREDNI_DESKA_VISIBLE_UNTIL:
23.5.2025

Das Gemeindeamt Jesenice, Bauamt, als die gemäß § 13 Absatz 1 Buchstabe d des Gesetzes Nr. 183/2006 Slg. zuständige Baubehörde, teilt hiermit einer Person mit unbekanntem Wohnsitz die Hinterlegung eines Dokuments bei der Verwaltungsbehörde mit. Das Dokument kann während der Bürozeiten des Gemeindeamtes Jesenice abgeholt werden.

Mitteilung über die Hinterlegung einer Urkunde