Beschluss - Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens für den Standort des Projekts Vestecká spojka, Stufe II einschließlich Anschluss an D1
Černošice
13.2.2024
28.2.2024
Das Magistrat der Stadt Černošice, Abteilung Bauamt, als zuständige Verwaltungsbehörde setzt gemäß § 64 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 500/2004 Slg. in der geänderten Fassung das Planfeststellungsverfahren aus, das auf der Grundlage eines Antrags eingeleitet wurde, der am 29. Juli 2019 von der Mittelböhmischen Region, IČO 70891095, vertreten durch die Regionale Verwaltung und Instandhaltung der Straßen der Mittelböhmischen Region, p.o, IČO 00066001, vertreten aufgrund einer Vollmacht durch TUBES spol. s r.o., IČO 25062255, in der Angelegenheit der Lage des Projekts Vestecká spojka, II. Etappe einschließlich des Anschlusses an D1 auf dem Grundstück u.a. im Katasterbezirk České Budějovice. Vestec, wegen einer Vorfrage, da das Gerichtsurteil die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegende Entscheidung über die Genehmigung der Befreiung vom Tierschutz aufhob. Das Planfeststellungsverfahren bleibt bis zum Abschluss des von einer anderen Verwaltungsbehörde geführten Verfahrens über die Genehmigung von Ausnahmen von den Verboten des § 50 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 114/1992 Slg. über den Schutz der Natur und der Landschaft ausgesetzt.
Vollständige_Mitteilung_der_Unterbrechung_des_Verhaltens_Vestecká_clutch_00544_2024.pdf