Öffentliche Bekanntmachung - Entwurf einer allgemeinen Maßnahme - Ausnahmeregelung für die Tötung des Kormorans zur Verhinderung schwerer Schäden für die Fischerei und den Schutz der Tierwelt in der Mittelböhmischen Region

UREDNI_DESKA_KATEGORIE:
Übrig
UREDNI_DESKA_ERSTELLT:
29.6.2022
UREDNI_DESKA_VISIBLE_UNTIL:
15.7.2022

Die Regionalbehörde der Mittelböhmischen Region, Abteilung für Umwelt und Landwirtschaft, veröffentlicht den Entwurf einer Maßnahme allgemeiner Art zur Festlegung eines abweichenden Verfahrens für die Tötung des Großen Kormorans zur Verhinderung schwerer Fischereischäden und zum Schutz (anderer) wild lebender Tiere auf dem Gebiet der Mittelböhmischen Region außerhalb des Landschaftsschutzgebietes und außerhalb des Gebietes des Nationalen Naturparks und des Nationalparks sowie aller ihrer Schutzzonen.

Der Entwurf der allgemeinen Naturmaßnahme wird auch für 15 Tage auf der elektronischen Amtstafel der Mittelböhmischen Region veröffentlicht.

Die Regionalbehörde fordert die Betroffenen auf, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung schriftlich begründete Stellungnahmen oder Einwände gegen den Maßnahmenentwurf einzureichen, und die Eigentümer von Immobilien, deren Rechte, Pflichten oder Interessen im Zusammenhang mit der Ausübung von Eigentumsrechten von der Maßnahme allgemeiner Art unmittelbar betroffen sein könnten, auf, innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung begründete Einwände gegen den Maßnahmenentwurf allgemeiner Art einzureichen. Das Datum der Veröffentlichung ist der letzte Tag der Frist für den Aushang an der Amtlichen Bekanntmachungstafel, d. h. der 15. Juli 2022.

Öffentliche Bekanntmachung der Regionalbehörde der Mittelböhmischen Region über die Veröffentlichung des Entwurfs der allgemeinen Naturschutzmaßnahme (Kormoran).pdf

Entwurf einer Maßnahme allgemeiner Art.pdf