Öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuerveranlagung für 2025 für Steuerzahler, die nicht für die Zahlung über SIPO registriert sind

UREDNI_DESKA_KATEGORIE:
Übrig
UREDNI_DESKA_ERSTELLT:
30.4.2025
UREDNI_DESKA_VISIBLE_UNTIL:
30.5.2025

Das Finanzamt für die Mittelböhmische Region gibt als Steuerverwalter gemäß den Bestimmungen des § 50 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 280/2009 Slg. der Abgabenordnung bekannt,

dass die Sammelverordnung vom 30. April 2025 bis zum 30. Mai 2025 montags und mittwochs von 8.00 bis 17.00 Uhr in allen Bezirksämtern des Finanzamtes für die Mittelböhmische Region zur Einsichtnahme ausliegt.

wobei die oben genannten Steuersubjekte, die nicht für die Zahlung der Immobiliensteuer über das SIPO registriert sind, für Immobilien veranlagt werden, die im Zuständigkeitsbereich des oben genannten Steuerverwalters liegen

GRUNDSTEUER FÜR 2025.

01278_VV_danNemov2025.pdf