Wahlen zum Europäischen Parlament - Eintragung von Nicht-EU-Bürgern in das Wählerverzeichnis nur bis Sonntag, 28. April
Sie können in der Tschechischen Republik nicht nur bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 7. und 8. Juni 2024 wählen. Staatsbürger der Tschechischen Republik (der mindestens am zweiten Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat), aber auch Bürger eines anderen EU-Landesder am zweiten Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens 45 Tagen mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik gemeldet ist. Ein ausländischer Wähler muss außerdem spätestens 40 Tage vor den Wahlen bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzes (persönlich, per Post oder schriftlich mit beglaubigter Unterschrift) die Eintragung in das Verzeichnis für die Wahlen zum Europäischen Parlament beantragenoder die Übertragung der Daten aus der Ergänzung in das endgültige Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen beantragen, d.h. bis spätestens Sonntag, den 28. April 2024 um 16.00 Uhr. Aus diesem Grund ist das Gemeindebüro Vestec am Sonntag, den 28. April 2024 von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Um die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen oder die Daten aus der Ergänzung in das endgültige Wählerverzeichnis zu übertragen, besuchen Sie bitte Wahlen/Ersatzwahlen zum Europäischen Parlament.
Daher muss jeder Ausländer, der an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen möchte, am 28. April 2024 bis spätestens 16 Uhr im Gemeindeamt von Vestec erscheinen.