Volby do Zastupitelstva obce Vestec se uskuteční ve dnech 9. října a 10. října 2026.

Poslední řádné volby do Zastupitelstva obce Vestec se uskutečnily ve dnech 23. – 24. září 2022. Současně s nimi ve Vestci probíhaly volby do 1/3 Senátu Parlamentu ČR. Výsledky voleb lze nalézt na stránce www.volby.cz

Pro subjekty kandidující do obecního zastupitelstva v roce 2026 připravilo Ministerstvo vnitra tento informační leták. Připravilo také Praktického průvodce pro volební strany a zmocněnce, ve kterém shrnuje postup přípravy kandidátní listiny a termíny pro její podání. Oproti registrovaným volebním stranám musí sdružení nezávislých kandidátů, popř. samostatný nezávislý kandidát doložit svou kandidaturu patřičným počtem podpisů voličů na petičním archu. Pro nezávislého kandidáta kandidujícího ve volbách do obecního zastupitelstva v roce 2026 je potřeba doložit 79 podpisů, pro sdružení nezávislých kandidátů pak 137 podpisů. Podepsat jej může volič, který má právo hlasovat v daných volbách. Jeden volič může podepsat více petičních archů pro více různých nezávislých kandidátů nebo jejich sdružení. Termín pro podání kandidátní listiny je do 4. 8. 2026 do 16:00 u pověřeného obecního úřadu v Jesenici.

Informace pro voliče – Volby do zastupitelstva obce v roce 2026

Das Wahllokal für alle Wähler in der Gemeinde Vestec befindet sich im Gebäude des Kindergartens Vestec (U Hřiště 576, Vestec), neben dem Fußballplatz. Das Wahllokal wird geöffnet sein um pátek 9. října 2026 od 14:00 – 22:00, a v sobotu 10. října 2026 od 8:00 – 14:00. 

Ein Wähler kann aus schwerwiegenden Gründeninsbesondere im Bereich der Gesundheit, Gründe, sich an das Gemeindeamt und am Wahltag an den Wahlausschuss Ihres Wahlbezirks zu wenden dass außerhalb des Wahllokals in einer tragbaren Wahlurne wählen konnten. Ein Kreiswahlausschuss darf seine Mitglieder jedoch nur innerhalb seines Wahlkreises - d. h. innerhalb des Katasters der Gemeinde Vestec - mit einer tragbaren Wahlurne entsenden. Um eine tragbare Wahlurne zu bestellen, rufen Sie bitte an an offiziellen Tagen an das Gemeindebüro Vestec unter Tel. 313 035 501 a an Wahltagen unter 724 09 09 07. Der Spaziergang findet am Samstagmorgen statt.

Wer darf wählen?

  • Das Wahlrecht ist Staatsbürger der Tschechischen Republikder am zweiten Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt ist und am Tag der Wahl mit ständigem Wohnsitz in der Gemeinde gemeldet ist.
  • Das Wahlrecht ist Bürger eines anderen EU-Landes, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, am Wahltag in der Gemeinde als ständiger oder vorübergehender Einwohner gemeldet ist (muss ein eingetragener Einwohner sein), und wenn selbst gefragt o zápis do dodatku stálého seznamu voličů nejpozději ve středu 7. října 2026 do  16:00 beim Gemeindeamt Vestec (Vestecká 3, Vestec). Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates, die einen Antrag auf Eintragung gestellt haben, bleiben so lange in der Ergänzung des ständigen Wählerverzeichnisses eingetragen, bis sie selbst ihre Streichung beantragen oder das Wahlrecht verloren haben. Durch einen Umzug innerhalb der Tschechischen Republik erlischt das Wahlrecht nicht; die Informationen über die Eintragung in die Ergänzung des ständigen Wählerverzeichnisses "wandern" mit dem wahlberechtigten EU-Bürger mit.

Antrag auf Eintragung eines Wählers aus einem anderen EU-Land in das ständige Wählerverzeichnis

Antrag auf Eintragung in das ständige Wählerverzeichnis

Wann dürfen Sie nicht wählen?

Hindernisse für die Ausübung des Wahlrechts sind:

  • Gesetzliche Beschränkung der persönlichen Freiheit aufgrund von Freiheitsentzug
  • gesetzliche Einschränkung der persönlichen Freiheit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit (Quarantäne)
  • Ableistung des Dienstes als einberufener Soldat im Ausland oder als Soldat der Reserve im Ausland

Od roku 2026 již mezi překážky nepatří omezení svéprávnosti k výkonu volebního práva. Tedy člověk s omezením svéprávnosti na základě rozsudku soudu může volit.

Identitätsnachweis

Der Wähler muss im Wahllokal seine Identität und die Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik nachweisen

  • einen gültigen Personalausweis,
  • einen gültigen Reisepass der Tschechischen Republik,
  • bei Ausländern eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltsbescheinigung (ab 2. August 2021 eine Anmeldebescheinigung)

Wenn der Wähler seine Identität und Staatsangehörigkeit nicht mit den erforderlichen Dokumenten nachweisen kann, wird er nicht zur Wahl zugelassen.

Abstimmungsverfahren

Der Wähler erhält von der Wahlkommission des Wahlbezirks einen leeren amtlichen Umschlag mit einem amtlichen Stempel. Auf Antrag stellt die Kommission auch einen Stimmzettel aus.

Jeder Wähler stimmt persönlich ab, eine Stimmrechtsvertretung ist nicht zulässig.

Der Wähler tritt mit dem amtlichen Umschlag und dem Stimmzettel ein zu dem für die Bearbeitung der Stimmzettel vorgesehenen Bereich. S voličem, který nemůže upravit hlasovací lístek pro tělesnou vadu, nemůže číst nebo psát, může být v prostoru pro úpravu hlasovacích lístků přítomen jiný volič, a hlasovací lístek za něho upravit a vložit do úřední obálky, popřípadě i úřední obálku vložit do volební schránky.

Počet členů zastupitelstva obce, který má být zvolen v dané obci, je uveden v záhlaví hlasovacího lístku – ve volbách do Zastupitelstva obce v roce 2026 bude voleno 15 členů.

Stimmzettel ist ERFORDERLICH EDIT auf eine der folgenden Arten:

  1. Markierung mit einem Kreuz im Quadrat in der Spaltenüberschrift nur eine wählende Partei vor dem Namen der wählenden Partei. Tím je dán hlas všem kandidátům této volební strany v pořadí dle hlasovacího lístku v počtu, kolik členů zastupitelstva obce má být voleno. Pokud volič označí křížkem volební stranu, neoznačuje již v této volební straně konkrétní kandidáty. K označení kandidátů u této volební strany se v takovém případě nepřihlíží.
  2. Markierung in Rahmen ein Kreuz vor den Namen der Kandidaten dieser Kandidat, für den der Wähler stimmt, nämlich von einer beliebigen Wählergruppe. Nejvýše lze označit tolik kandidátů, kolik členů zastupitelstva obce má být zvoleno – pro volby do Zastupitelstva obce Vestec v roce 2026 můžete zvolit maximal 15 Kandidaten. Wenn Sie für weniger als 15 Kandidaten stimmen, ist Ihre Stimme trotzdem gültig.
  3. Kombinieren Sie beide Wege und kreuzen Sie eine Wahlpartei an, und dann in dem Kästchen vor dem Namen des Kandidaten die anderen Kandidaten der anderen Wahlparteien. In diesem Fall wird die Stimme den einzeln angekreuzten Kandidaten gegeben. Es werden nur so viele Kandidaten der angekreuzten Wahlpartei gewählt, wie noch zu wählen sind, und zwar in der Reihenfolge des Stimmzettels.

Video - Wie kann ich meinen Stimmzettel bearbeiten?

Der Wähler gibt seine Stimme ab, indem er den amtlichen Umschlag mit dem gewählten Stimmzettel in die Wahlurne vor der Wahlkommission des Wahlbezirks legt.

Wann kann ein Stimmzettel ungültig sein?

Der Wähler muss sicherstellen, dass in den offiziellen Umschlag legte er nur einen angepassten Stimmzettel. Ein Stimmzettel ohne jegliche Änderung ist ungültig. Auch mehrere Stimmzettel im amtlichen Umschlag bedeuten eine ungültige StimmeUngültig sind auch Stimmzettel, die nicht auf dem vorgeschriebenen Vordruck abgegeben wurden, zerrissene Stimmzettel und Stimmzettel, die nicht in den amtlichen Umschlag gesteckt wurden.

Pamatujte, že u voleb do Zastupitelstva obce se výběr kandidátů nebo strany provádí KŘÍŽKEM (nikoliv kolečkem, jak je to u jiných typů voleb).

Wer erhält das Mandat?

Bei der Auszählung der Stimmen haben die einzelnen Kandidaten Vorrang vor der gesamten Partei - Präferenzen innerhalb der gewählten Partei werden nicht berücksichtigt (siehe Beispiel für die Auswertung in der Abbildung). So werden zunächst die Stimmen für die Kandidaten vergeben; die Gesamtzahl der Stimmen für die Partei ergibt sich aus der Summe der Stimmen für die einzelnen Kandidaten. Die Anzahl der Stimmen für jede Partei wird dann verwendet, um zu bestimmen, wie viele Sitze jede Partei im Rat erhält.
Erst im zweiten Schritt können Ihre Stimmen für einzelne Kandidaten dazu beitragen, dass diese einen Teil der von der Partei gewonnenen Sitze gewinnen. Dies wird durch Präferenzstimmen bestimmtdie berechnet werden, indem man die Gesamtzahl der Stimmen, die eine Partei erhalten hat, geteilt durch die Zahl ihrer Kandidaten. Wenn ein Kandidat der Kandidat hat mindestens 10 Prozent mehr Stimmen als der Durchschnitt der so ermittelten Parteistimmen...wird er an die Spitze der Liste springen.

Wähler-ID-Karten

Pro volby do obecních zastupitelstev se voličské průkazy (zatím) nevydávají.

Dokumente des Bürgermeisters

Zveřejnění počtu členů zastupitelstva pro volební období 2026 - 2030 - viz Výpis usnesení z 20. zasedání Zastupitelstva obce Vestec ze dne 15. 4. 2026

Oznámení - počet volených zastupitelů a počet podpisů pro petice kandidátů

Kommunalwahlen - allgemein

Volby do zastupitelstev obcí upravuje zákon č. 491/2001 Sb., o volbách do zastupitelstev obcí a o změně některých zákonů, ve znění pozdějších předpisů (dále jen „zákon o volbách“), prováděcím předpisem je vyhláška č. 59/2002 Sb., o provedení některých ustanovení zákona č. 491/2001 Sb., o volbách do zastupitelstev obcí a o změně některých zákonů, ve znění pozdějších předpisů (dále jen „vyhláška“), nově také zákon č. 108/2026 Sb., kterým se mění zákon č. 88/2024 Sb., o správě voleb, ve znění pozdějších předpisů. V širším pojetí se voleb do zastupitelstev obcí dotýká také zákon č. 128/2000 Sb., o obcích (obecní zřízení), ve znění pozdějších předpisů (dále jen „zákon o obcích“).

Datum der Wahl

Die Wahlen zu den Gemeinderäten werden spätestens 90 Tage vor dem Termin vom Präsidenten der Republik angekündigt. Die Proklamation wird in der Gesetzessammlung veröffentlicht. Als Tag der Verkündung gilt der Tag, an dem der Band der Gesetzessammlung, in dem der Beschluss zur Verkündung der Wahlen veröffentlicht wurde, in Umlauf gebracht wurde (§ 3 Absatz 1 des Wahlgesetzes).

Wahlsystem

Das System der Wahlen zu den Gemeinderäten ist eines der am meisten bis hin zu den komplexesten Systemen Wahlen in unserem Land. Anstelle von Ringen spielen sie eine wichtige Rolle bei Kommunalwahlen kreuzt. Der Wähler kann wählen, ob er die gesamte Wahlpartei ankreuzt oder für einzelne Kandidaten stimmt. Die beiden Optionen können auch kombiniert werden.

Ein Wähler hat so viele Stimmen, wie es Ratsmitglieder gibt. Wenn er/sie mehr als einen Kandidaten ankreuzt, ist seine/ihre Stimme ungültig. Wenn er weniger Kandidaten ankreuzt, ist der Stimmzettel trotzdem gültig.

Wenn ein Wähler sein Kreuz sowohl bei der Wahlpartei als auch bei den Kandidaten derselben Partei macht, ist die Stimme nur für die Wahlpartei gültig, Kreuze zählen nicht für ausgewählte Kandidaten. Ein Wähler kann jedoch ein Kreuz bei einer Wahlpartei machen und weitere Kreuze bei Kandidaten anderer Parteien vergeben. In diesem Fall wird die Anzahl der Stimmen, die andere Kandidaten als die gewählte Partei erhalten haben, vom Ende der Liste abgezogen. Zum Beispiel,Wenn eine Partei 25 Kandidaten hat und ein Wähler diese Partei ankreuzt, aber sechs Kandidaten einer anderen Partei ankreuzt, erhalten nur die ersten 19 Kandidaten der Partei, die vom Wähler angekreuzt wurden, eine Stimme.

Verteilung der Mandate

Zunächst werden die Stimmen gezählt, die die Partei als Ganzes erhalten hat. Auf diese Weise wird ermittelt, wie viele Sitze jede Partei im Rat erhält. Erst im zweiten Schritt können Ihre Stimmen für einzelne Kandidaten dazu beitragen, dass diese einen Teil der von der Partei gewonnenen Sitze gewinnen. Dies wird durch Präferenzstimmen bestimmtdie berechnet werden, indem man die Gesamtzahl der von der Partei erhaltenen Stimmen geteilt durch die Zahl ihrer Kandidaten. Hat ein Kandidat mindestens 10 Prozent mehr Stimmen als der Durchschnitt der so ermittelten Parteistimmen, so rückt er auf den ersten Platz der Kandidatenliste vor. Bei mehreren Kandidaten mit der gleichen Stimmenzahl entscheidet die Anzahl der Stimmen, bei Stimmengleichheit die ursprüngliche Reihenfolge auf der Liste.

Wie kann ich für den Gemeinderat kandidieren?

 

Jak kandidovat do obecního zastupitelstva - obecné pokyny

Gewählte Parteien
Das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, d.h. die Wahlparteien, sind in § 20 des Wahlgesetzes abschließend definiert. Als Wahlpartei können eingetragene politische Parteien und politische Bewegungen, deren Tätigkeit nicht ausgesetzt wurde, sowie deren Koalitionen, unabhängige Kandidaten, Vereinigungen unabhängiger Kandidaten oder Vereinigungen politischer Parteien oder politischer Bewegungen und unabhängiger Kandidaten auftreten. 
Für jeden Typ von Wählerpartei stellen wir Folgendes dar
  • Das Verfahren für die Eintragung einer politischen Partei oder politischen Bewegung wird durch das Gesetz Nr. 424/1991 Slg. über die Vereinigung in politischen Parteien und politischen Bewegungen in seiner geänderten Fassung geregelt (siehe § 6 ff. dieses Gesetzes). Um eine politische Partei oder eine politische Bewegung zu gründen, muss beim Innenministerium ein Antrag auf Eintragung gestellt werden, dem die Satzung in zweifacher Ausfertigung und eine Petition von mindestens eintausend Bürgern, die die Gründung der politischen Partei oder der politischen Bewegung fordern, beigefügt werden muss;
  • eine Koalition politischer Parteien und politischer Bewegungen sowie eine Vereinigung politischer Parteien oder politischer Bewegungen und unabhängiger Kandidaten ist ein Zusammenschluss, der durch eine Vereinbarung der betreffenden Parteien für eine bestimmte Wahl gebildet wird, die durch die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter der politischen Partei oder der politischen Bewegung, die die Kandidatenliste einreicht, zum Ausdruck kommt;
  • sdružení nezávislých kandidátů není občanským sdružením podle zákona č. 83/1990 Sb., o sdružování občanů, ve znění pozdějších předpisů; nemá postavení právnické osoby, které po splnění podmínek pro své konstituování získá občanské sdružení registrací u Ministerstva vnitra. Sdružení nezávislých kandidátů je neformálním uskupením, nikde neregistrovaným, na rozdíl od politických stran a politických hnutí (viz. výše). Sdružení nezávislých kandidátů je volební stranou ad hoc, tj. jen pro volby, ve kterých kandiduje.
Kandidatinnen und Kandidaten
Um in den Gemeinderat gewählt zu werden, müssen die Kandidaten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen, d.h. sie müssen spätestens am Tag der Wahl 18 Jahre alt sein, ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben, in der sie sich zur Wahl stellen, und nicht zuletzt müssen sie Bürger der Tschechischen Republik oder Bürger eines anderen Staates sein, dessen Wahlrecht durch ein internationales Abkommen gewährt wird, an das die Tschechische Republik gebunden ist und das in der Sammlung der internationalen Verträge veröffentlicht wurde (Bürger der EU-Mitgliedstaaten).
U kandidáta nesmí být dále překážka výkonu volebního práva uvedená v § 4 odst. 2 písm. a) a b) zákona o volbách, tj. zákonem stanovené omezení osobní svobody z důvodu výkonu trestu odnětí svobody.
Die letzte Bedingung, die nicht die Wahl zum Mitglied des Gemeinderats, sondern die spätere Ausübung des Mandats ausschließt, ist die Bedingung in § 5 Absätze 2, 3 und 4 des Wahlgesetzes, die die Frage der Unvereinbarkeit von Ämtern regelt.
Liste der Bewerberinnen und Bewerber
Die Einreichung von Nominierungsunterlagen ist in Abschnitt 21 des Wahlgesetzes geregelt. Ein Muster für eine Kandidatenliste ist in dem Dekret wie folgt dargestellt Modell Nr. 6 (doc, 29 kB). Die Anforderungen an eine Kandidatenliste sind in Abschnitt 22 des Wahlgesetzes erschöpfend definiert.
Eine wählende Partei, mit Ausnahme eines unabhängigen Kandidaten, handelt in Wahlangelegenheiten durch ihren Bevollmächtigten. Der Bevollmächtigte oder sein Stellvertreter muss eine natürliche Person sein, die auf der Kandidatenliste so benannt ist; es darf sich nicht um eine Person unter 18 Jahren, um eine Person, der die Geschäftsfähigkeit entzogen wurde, oder um einen Kandidaten handeln. Die Handlungen des Beauftragten sind für den Wähler verbindlich. Eine Wahlpartei kann ihren Bevollmächtigten schriftlich widerrufen; die Vollmacht erlischt mit dem Eingang des Widerrufs bei der Registrierungsstelle (§ 22 Absatz 4 des Wahlgesetzes).
Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers
Der Kandidatenliste ist eine eigenhändig unterzeichnete Erklärung des Kandidaten beizufügen, dass er mit seiner Kandidatur einverstanden ist, dass ihm keine Hinderungsgründe für seine Wählbarkeit bekannt sind oder dass diese Hinderungsgründe bis zum Tag der Kommunalwahlen weggefallen sein werden und dass er nicht seine Zustimmung zur Aufnahme in eine andere Kandidatenliste für die Wahlen zum selben Gemeinderat gegeben hat. In der Erklärung muss der Kandidat den Ort, an dem er mit ständigem Wohnsitz gemeldet ist (d. h. seine vollständige Anschrift), und sein Geburtsdatum angeben (§ 22 Absatz 3 des Wahlgesetzes). Ein Muster der Erklärung des Bewerbers findet sich in Anhang 1 der Verordnung als Anhang zu Muster Nr. 6 (doc, 24 kB).
Petition
Tvoří-li volební stranu nezávislý kandidát nebo sdružení nezávislých kandidátů, je třeba podle § 21 odst. 4 zákona o volbách připojit ke kandidátní listině petici podepsanou voliči podporujícími kandidaturu této volební strany. Náležitosti petice vymezuje citované ustanovení zákona s tím, že potřebný počet podpisů voličů je stanoven v příloze k zákonu, a to ve vztahu k počtu obyvatel obce k 1. lednu toho roku, v němž se konají volby. Požadovaný počet podpisů uveřejňuje nejpozději 85 dnů přede dnem voleb na úřední desce registrační úřad. Podepisovat se na petici mohou jen voliči, tzn., že musí být splněna také podmínka trvalého pobytu voliče v obci. Kdo je voličem je uvedeno v § 4 odst. 1 a 2 zákona o volbách. Vedle podpisu voliče musí být uvedeno jeho jméno, příjmení, datum narození a místo, kde je přihlášen k trvalému pobytu (tj. úplná adresa), jinak tento hlas nelze pro podporu volební strany započítat. Nezapočítávají se také podpisy kandidátů samých. V případě petice není žádný vzor k dispozici.
Anzahl der Bewerber
Die Zahl der Kandidaten auf der Kandidatenliste ist auf die Zahl der in den jeweiligen Gemeinderat gewählten Mitglieder begrenzt. Nur wenn in der Gemeinde 7 oder weniger Mitglieder des Gemeinderats zu wählen sind, darf eine Wählerpartei höchstens so viele Kandidaten aufstellen, wie Mitglieder des betreffenden Gemeinderats zu wählen sind, erhöht um ein Drittel und abgerundet auf die nächste ganze Zahl. So können beispielsweise bei der Wahl eines Gemeinderats mit 7 Mitgliedern höchstens 9 Kandidaten auf die Kandidatenliste gesetzt werden, bei einem Gemeinderat mit 6 Mitgliedern 8 Kandidaten und bei einem Gemeinderat mit 5 Mitgliedern 6 Kandidaten.
Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderats für jede Wahlperiode wird vom Gemeinderat spätestens 85 Tage vor dem Termin der Gemeinderatswahlen festgelegt (§ 67 des Gemeindegesetzes) und spätestens 2 Tage nach der Festlegung an der Amtstafel des Gemeindeamts bekannt gegeben (§ 68 Abs. 2 des Gemeindegesetzes), d.h. 83 Tage vor dem Termin der Wahlen.
Einreichung von Kandidatenlisten
Gemäß § 21 Absatz 3 des Wahlgesetzes müssen die wahlwerbenden Parteien spätestens 66 Tage vor dem Tag der Kommunalwahlen bis 16.00 Uhr eine Kandidatenliste (oder im Falle einer Vereinigung unabhängiger Kandidaten oder eines unabhängigen Kandidaten einen Antrag) einreichen. zur Zulassungsstelle. Innerhalb dieser Frist muss die Kandidatenliste bereits bei der Zulassungsstelle abgegeben worden sein, d. h. es reicht nicht aus, wenn sie per Post eingereicht wird. Die Fristen nach dem Wahlgesetz können nicht verlängert oder aufgehoben werden.
Für die Kommunalwahlen ist das Einwohnermeldeamt das Gemeindeamt in Gemeinden, in denen mindestens zwei Abteilungen eingerichtet sind; in anderen Gemeinden ist das Einwohnermeldeamt das zuständige Gemeindeamt (§ 21 Absatz 3 des Wahlgesetzes). Die Liste der Einwohnermeldeämter in ihrem Amtsbezirk wird von der zuständigen Gemeindebehörde mindestens 85 Tage vor dem Wahltag an ihrer Amtstafel veröffentlicht.
Bewertung und Registrierung von Kandidatenlisten
Das Einwohnermeldeamt prüft innerhalb einer Frist von 66 bis 60 Tagen vor dem Wahltag, ob die Kandidatenliste alle im Wahlgesetz festgelegten Anforderungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall, wird die wahlwerbende Partei von der Registrierungsstelle gemäß § 23 Absatz 1 des Wahlgesetzes aufgefordert, die Mängel spätestens 58 Tage vor dem Wahltermin und spätestens 53 Tage vor dem Wahltermin zu beheben.
Behebt die Wahlpartei die Mängel nicht, entscheidet die Registrierungsstelle innerhalb von 48 Tagen vor dem Wahltag über die Streichung des Kandidaten von der Kandidatenliste (§ 23 Absatz 2 des Wahlgesetzes), die Zurückweisung der Kandidatenliste (§ 23 Absatz 3 Buchstabe b des Wahlgesetzes) oder, wenn die Kandidatenliste den Anforderungen des Wahlgesetzes entspricht, die Registrierung der Kandidatenliste (§ 23 Absatz 3 Buchstabe a des Wahlgesetzes).
Gegen die Zurückweisung einer Kandidatenliste, die Streichung eines Kandidaten auf einer Kandidatenliste oder gegen die Eintragung einer Kandidatenliste können die Wahlpartei, die die Kandidatenliste eingereicht hat, und im Falle der Streichung eines Kandidaten der Kandidat innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Zustellung der Entscheidung (die Entscheidung gilt am dritten Tag nach dem Tag ihres Aushangs an der Amtstafel des Einwohnermeldeamtes als zugestellt) beim zuständigen Regionalgericht Rechtsschutz beantragen.
Wahlkampf
Die Präsentation der Kandidaten im Wahlkampf ist ihnen selbst überlassen. Gemäß § 30 Absatz 1 des Gesetzes kann der Bürgermeister mindestens 10 Tage vor dem Tag der Kommunalwahlen eine Fläche für den Aushang von Wahlplakaten reservieren. Die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen, muss mit dem Grundsatz der Gleichheit der zur Wahl stehenden Parteien vereinbar sein. Nach Absatz 3 der vorgenannten Bestimmung sind Wahlwerbung und Werbung für die Parteien an Wahltagen in dem Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, und in dessen unmittelbarer Umgebung verboten.
Ankündigung der Wahlen - Gemäß § 3 Absatz 1 des Wahlgesetzes kündigt der Präsident der Republik die Wahlen zu den Gemeinderäten spätestens 90 Tage vor der Durchführung der Wahlen an.

Chronologische Zusammenfassung

Vor der Wahl (größtenteils) 
  • Erstellung einer Kandidatenliste + Petition (im Falle von Wahlparteien, für die dies gesetzlich vorgeschrieben ist)
  • Sammlung von Unterschriften für die Petition
  • Eintragung einer politischen Partei oder einer politischen Bewegung beim Innenministerium
Nach der Bekanntgabe der Wahlen zum 
  • 66 Tage vor dem Wahltag (bis 16.00 Uhr) - Einreichung der Kandidatenliste beim Einwohnermeldeamt (§ 21 Absatz 3 des Wahlgesetzes)
  • 66-60 Tage vor dem Wahltag - die Möglichkeit, zusätzliche Kandidaten in die Kandidatenliste aufzunehmen oder deren Reihenfolge zu ändern (§ 22 (2) des Wahlgesetzes)
  • 53 Tage vor dem Wahltag - Beseitigung von Mängeln auf den Kandidatenlisten
    (Abschnitt 23(1) des Wahlgesetzes) /falls zutreffend/
  • 30 Tage vor dem Wahltag - Entsendung von Vertretern in den Bezirkswahlausschuss (§ 17 Absatz 2 des Wahlgesetzes)
  • 48 Stunden vor Beginn der Wahlen - die Möglichkeit für die Kandidaten, ihre Kandidatur schriftlich zurückzuziehen (§ 24 (1), (3) des Wahlgesetzes)

Mitteilung an die Zulassungsbehörden

Daten über die Zahl der Ausländer, die zur Ermittlung der Bevölkerung der Gemeinde benötigt werden