Aufforderung an die Eigentümer, überhängende Bäume und Sträucher zu entfernen
Wir bitten die Eigentümer, Äste von Bäumen und Sträuchern zu entfernen, die von Privatgrundstücken auf öffentliche Flächen, Bürgersteige, Straßen oder über Verkehrsschilder ragen und so die Fortbewegung von Fußgängern erschweren oder einen sicheren und reibungslosen Verkehr oder die Durchfahrt von Reinigungsgeräten behindern. Bitte entfernen Sie diese Äste bis zum 21. März 2023, also während der Vegetationsruhe.
Falls überhängende Bäume und Sträucher nicht entfernt werden, werden die Äste von den Mitarbeitern des technischen Dienstes gemäß § 106 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches sanft von der Seite der öffentlichen Flächen entfernt.