Feuerverbot und andere Maßnahmen, die ab dem 30. April 2024 im Zusammenhang mit der Brandgefahrwarnung gelten

Am 29. April 2024 gab das Tschechische Hydrometeorologische Institut die Warnung Nr. 000151 vor der Brandgefahr in der Mittelböhmischen Region heraus, die vom 30. April 2024 um 0.00 Uhr bis zum 1. Mai 2024 um 24.00 Uhr gilt.

In Bezug auf Artikel 1 Buchstabe a) Verordnung der Mittelböhmischen Region Nr. 3/2020 vom 20. April 2020 über die Schaffung von Voraussetzungen für die Gewährleistung des Brandschutzes in Zeiten erhöhter Brandgefahr (nachstehend "Verordnung" genannt) treten die in der Verordnung festgelegten Maßnahmen und Verbote in Kraft. Dementsprechend ist gemäß der Verordnung im gesamten Hoheitsgebiet unter anderem Folgendes verboten: das Entzünden oder Unterhalten eines offenen Feuers, das Rauchen (mit Ausnahme von elektronischen Zigaretten) und das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, die Verwendung von Feuerwerkskörpern, das Fliegenlassen von "Glückslaternen", das Befahren von Feld- oder Waldwegen mit Kraftfahrzeugen, auf denen trockenes Gras Feuer fangen könnte.