Maßnahmen allgemeiner Art durch öffentliche Verordnung - genauere Bedingungen für die Regulierung von Spinnmilben in der Mittelböhmischen Region
Übrig
15.11.2024
2.12.2024
Die Regionalbehörde der Mittelböhmischen Region, Abteilung für Umwelt und Landwirtschaft, erlässt als Naturschutzbehörde mit sachlicher und örtlicher Zuständigkeit eine Maßnahme allgemeiner Art, in der die Bedingungen für die Anwendung der Grundsätze zur Regulierung von Ailanthus altisima in der Tschechischen Republik zum Zwecke der Beseitigung, Bekämpfung oder Isolierung des Spinnentiers näher festgelegt werden. Gemäß den genehmigten Grundsätzen für die Bekämpfung der Spinnmilbe in der Tschechischen Republik ist das langfristige Ziel die Ausrottung (vollständige Entfernung) der Spinnmilbe auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik. Diese Maßnahme allgemeiner Art gilt für das Gebiet der Mittelböhmischen Region im Zuständigkeitsbereich der regionalen Behörde, d. h. außerhalb der großen Schutzgebiete.