Mitteilung über den Abschluss der Erneuerung des Grundbuchs und dessen Auslage zur öffentlichen Einsichtnahme

UREDNI_DESKA_KATEGORIE:
Vestec
UREDNI_DESKA_ERSTELLT:
19.4.2023
UREDNI_DESKA_VISIBLE_UNTIL:
23.6.2023

Der Magistrat der Stadt Vestec gibt gemäß den Bestimmungen des § 45 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 256/2013 Slg, über das Liegenschaftskataster aufgrund der Mitteilung des Katasteramtes für die Mittelböhmische Region, Katasterarbeitsplatz Praha-západ, bekannt, dass in der Zeit vom 22. Mai 2023 ab 10:00 Uhr bis zum 2. Juni 2023 das Kataster, das teilweise durch eine neue Kartierung und teilweise durch die Übertragung auf eine digitalisierte Katasterkarte erneuert wird (nachfolgend "erneuertes Kataster") im Katastergebiet der Gemeinde Vestec u Prahy zur öffentlichen Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes zur Verfügung steht.

Am 22. Mai 2023, von 10:00 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 16:00 Uhr, findet die Entladung in Anwesenheit der Mitarbeiter des Grundbuchamtes im Gebäude des Restaurants U Klimešů (Vestecká 9, Vestec) statt, an den anderen Tagen werden die erforderlichen Daten von einem Mitarbeiter der Gemeinde im Büro des Sekretärs des Gemeindeamtes (Vestecká 3, Vestec) bereitgestellt. Sollte der Angestellte der Gemeinde nicht in der Lage sein, dem Eigentümer die erforderlichen Angaben über sein Eigentum zu übermitteln, kann das erneuerte Grundbuch vom 23. Mai 2023 bis zum 2. Juni 2023 nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Nummer 284 044 140 im Büro Nr. 140 des Katasteramtes (Pod Sídlištěm 9/1800, Praha 8 Kobylisy) zu einem vereinbarten Zeitpunkt eingesehen werden.

Gleichzeitig wird das erneuerte Kataster vom 22. Mai 2023 bis zum 2. Juni 2023 auf der Website zur Einsichtnahme verfügbar sein die Website des tschechischen Amtes für Vermessung und Kataster.

Die Eigentümer können während der Entladung des aktualisierten Grundbuchs und innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss der Entladung Einspruch gegen dessen Inhalt erheben. Das Katasteramt entscheidet über die eingereichten Einsprüche (§ 45 des Katastergesetzes). Die Abwesenheit der Eigentümer und sonstigen Berechtigten bei der Entladung des Registers ist kein Hindernis für die Gültigkeitserklärung des aktualisierten Grundbuchs.

Das Katasteramt wird die Gültigkeit des erneuerten Grundbuchs am 22. Juni 2023 erklären.

 

Bekanntmachung_der_öffentlichen_Ansicht.pdf