Entscheidung, die Entscheidung der Gemeinde Černošice Nr. MUCE 86157/2022 OSU aufzuheben und zur erneuten Prüfung zurückzugeben
Übrig
25.1.2023
10.2.2023
Das Bezirksamt der Mittelböhmischen Region, Abteilung Verkehr (nachstehend "Berufungsbehörde" genannt) entschied über die Berufung der Parteien gegen die Entscheidung des Stadtamtes von Černošice, Abteilung der Baubehörde - Abteilung der Verwaltung für Verkehr und Kommunikation, Nr. MUCE 86157/2022/ OSU vom 24. Mai 2008. Beschluss des Stadtamtes von Černošice, Abteilung der Baubehörde - Abteilung der Verkehrs- und Kommunikationsverwaltung, Nr. MUCE 86157/2022/ OSU, Aktenzeichen. 68640/2018/Sp vom 24. Mai 2022 wird gemäß Artikel 90 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsgesetzbuchs aufgehoben und die Sache wird zur erneuten Verhandlung an die erstinstanzliche Behörde zurückverwiesen.
Gemäß § 91 Absatz 1 der Verwaltungsverfahrensordnung ist diese Entscheidung nicht anfechtbar.
00316_Entscheidung über die Nichtigerklärung der Entscheidung_KUSK.pdf