Entscheidung, die Entscheidung der Gemeinde Černošice Nr. MUCE 86157/2022 OSU aufzuheben und zur erneuten Prüfung zurückzugeben

UREDNI_DESKA_KATEGORIE:
Übrig
UREDNI_DESKA_ERSTELLT:
25.1.2023
UREDNI_DESKA_VISIBLE_UNTIL:
10.2.2023

Das Bezirksamt der Mittelböhmischen Region, Abteilung Verkehr (nachstehend "Berufungsbehörde" genannt) entschied über die Berufung der Parteien gegen die Entscheidung des Stadtamtes von Černošice, Abteilung der Baubehörde - Abteilung der Verwaltung für Verkehr und Kommunikation, Nr. MUCE 86157/2022/ OSU vom 24. Mai 2008. Beschluss des Stadtamtes von Černošice, Abteilung der Baubehörde - Abteilung der Verkehrs- und Kommunikationsverwaltung, Nr. MUCE 86157/2022/ OSU, Aktenzeichen. 68640/2018/Sp vom 24. Mai 2022 wird gemäß Artikel 90 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsgesetzbuchs aufgehoben und die Sache wird zur erneuten Verhandlung an die erstinstanzliche Behörde zurückverwiesen.

Gemäß § 91 Absatz 1 der Verwaltungsverfahrensordnung ist diese Entscheidung nicht anfechtbar.

00316_Entscheidung über die Nichtigerklärung der Entscheidung_KUSK.pdf