Entscheidung - Zurückweisung der Beschwerde - Anschluss des STAR-Gebiets an Metro D
Übrig
14.11.2022
30.11.2022
Das Bezirksamt der Mittelböhmischen Region, Abteilung für Raumplanung und Bauordnung, als sachlich zuständige Verwaltungsbehörde gemäß § 67 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 129/2000 Slg. über die Regionen in der geänderten Fassung und gemäß § 178 des Gesetzes Nr. 500/2004 Slg. in der geänderten Fassung
a) wird die Berufung der Rechtsmittelführer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Gemeinde Černošice vom 22.12.2021 Nr. MUCE 225519/2021 OSU, Aktenzeichen. Bsp.:39332/2019/To
b) bestätigt die Entscheidung der Baubehörde vom 22.12.2021 Nr. MUCE 225519/2021/ OSU, Aktenzeichen. 39332/2019/To, womit die Konstruktion "Anbindung des STAR-Gebietes an die Metro D" platziert wurde.
(abgekürzt)
Der vollständige Text der Entscheidung: 04334_Rozh_KUSK_STAR_metroD.pdf