Öffentliche Bekanntmachung - Bereitstellung der Massenverschreibungsliste Grundsteuer für 2024

UREDNI_DESKA_KATEGORIE:
Übrig
UREDNI_DESKA_ERSTELLT:
29.4.2024
UREDNI_DESKA_VISIBLE_UNTIL:
31.5.2024

Das Finanzamt für die Mittelböhmische Region als Steuerverwalter gibt gemäß § 50 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 280/2009 Slg. über die Abgabenordnung bekannt, dass vom 30.04.2024 bis 31.05.2024 die Massenverschreibungslisten von Ref. 1896084/24/2100-11530-200796 bis Ref. 1896138/24/2100-11530-200796, wonach die Grundsteuer für das Jahr 2024 auf die im Zuständigkeitsbereich des oben genannten Steuerverwalters befindlichen Immobilien für die oben genannten Steuerpflichtigen, die nicht für die Zahlung der Grundsteuer über das SIPO registriert sind, festgesetzt wird.

Volltext_VV_FU_Bulk_Prescription_outsideSIPO.pdf